Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat entschieden, dass eine normale E-Mail nicht dem Schriftlichkeitsgebot entspricht und damit unwirksam für die Kündigung von Mietverhältnissen ist.
Vorarlberger Nachrichten, 22.5.2017
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat entschieden, dass eine normale E-Mail nicht dem Schriftlichkeitsgebot entspricht und damit unwirksam für die Kündigung von Mietverhältnissen ist.
Vorarlberger Nachrichten, 22.5.2017