Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Internetanbieter YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen von Nutzern, nicht aber die IP-Adressen und Telefonnummern herausgeben müssen.
Anwalt.de, 5.9.2017
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Internetanbieter YouTube und Google bei Urheberrechtsverstößen die E-Mail-Adressen von Nutzern, nicht aber die IP-Adressen und Telefonnummern herausgeben müssen.
Anwalt.de, 5.9.2017