Betriebsrat hat Recht auf E-Mail-Adressen der Beschäfigten

Gemäß der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln hat der Betriebsrat das Recht die E-Mail-Adressen sämtlicher Beschäftigten als Voraussetzung für seine Tätigkeit zu erhalten.Bund-verlag.de, 19.1.2022