Wer seinen Mailverteiler nicht im BCC versteckt, kann auch als Privatperson gegen den Datenschutz verstoßen. Das bekam ein Mann in Sachsen-Anhalt zu spüren, der regelmäßig Beschwerden, Stellungsnahmen und Strafanzeigen per E-Mail an Vertreter aus Wirtschaft, Presse und Politik versendet und dabei alle Empfänger für alle sichtbar im Verteiler aufführt. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 2.628,50 Euro.