Das Landgericht in Stuttgart hat in zweiter Instanz entschieden, dass eine Werbebotschaft in einer Bestätigungs-E-Mail zulässig ist. Das Landgericht hob damit eine gegensätzliche Beurteilung des Arbeitsgerichts Bad Cannstatt auf.
Deutsche Handwerkszeitung, 29.4.2015 http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/e-mail-bestaetigungen-duerften-...