Recht

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Gegen die Firma Delivery Hero Germany GmbH wurde ein Bußgeld von 195.407 Euro verhängt, weil zehn E-Mail-Adressen ehemaliger Kunden nicht gelöscht worden waren, sich acht ehemalige Kunden über unerwünschte Werbe-E-Mails beschwert hatten und fünf Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht erhalten hatten.
Wochenendspiegel, 12.12.2019

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Wer seinen Mailverteiler nicht im BCC versteckt, kann auch als Privatperson gegen den Datenschutz verstoßen. Das bekam ein Mann in Sachsen-Anhalt zu spüren, der regelmäßig Beschwerden, Stellungsnahmen und Strafanzeigen per E-Mail an Vertreter aus Wirtschaft, Presse und Politik versendet und dabei alle Empfänger für alle sichtbar im Verteiler aufführt. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 2.628,50 Euro.

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