Das Verwaltungsgericht Köln sieht in Googles E-Mail-Service Gmail einen Dienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Google wehrt sich gegen diese Interpretation, da das TKG die Nutzung der E-Mail-Daten dramatisch einschränkt und hohe Auflagen macht.
Datenschutz-Praxis, 14.12.2015