Werbung in Bestätigungs-E-Mail unzulässig

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass werbliche Botschaften in Bestätigungs-E-Mails unzulässig sind – selbst wenn diese Botschaften für einen kostenlosen Dienst werben. Bei Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld bis 250.000 Euro bzw. eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verhängt werden.
Stuttgarter Zeitung, 16.12.2015