Bitkom hat mit dem Verband elektronische Rechnung einen Leitfaden zur Aufbewahrung steuerrelevanter Dokumente für Unternehmen zusammengestellt. Der Artikel nennt zehn wichtige Eckpunkte für die Archivierung steuerrelevanter E-Mails. Zu den Eckpunkten gehören z.B. die Notwendigkeit, solche E-Mails und ihre Anhänge sowohl im Original als auch unverschlüsselt aufzubewahren – und zwar in elektronischer Form. Archivierte E-Mails sind zu indexieren und so abzulegen, dass sie nicht mehr verändert werden können. E-Mails, die lediglich als Transportmittel für elektronische Rechnungen dienen, brauchen nicht aufbewahrt zu werden.
Beraternews.net, 21.12.2015