Rechtsanwälte, die ihren Mandanten anbieten per E-Mail mit ihnen zu kommunizieren, müssen laut einem Urteil des Thüringer Landesgerichts eingegangene E-Mails zu Arbeitsbeginn sichten. Ein Rechtsanwalt hatte das nicht getan und deshalb nur Anspruch auf eine reduzierte Verfahrensgebühr.
lto.de, 7.4.2016