Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
Kostenlose-urteile.de, 10.5.2016
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Telefax oder eine E-Mail nicht ausreichend ist, um die gesetzlich geforderte Schriftform zur Beantragung von Elternzeit zu wahren.
Kostenlose-urteile.de, 10.5.2016