Gemäß dem Bundesarbeitsgericht hat ein Betriebsrat zwar Anspruch auf Telefon und E-Mail-Anschluss, es besteht aber kein Anspruch auf Anschlüsse, die unabhängig von der Unternehmensinfrastruktur sind.
Channelpartner.de, 19.5.2016
Gemäß dem Bundesarbeitsgericht hat ein Betriebsrat zwar Anspruch auf Telefon und E-Mail-Anschluss, es besteht aber kein Anspruch auf Anschlüsse, die unabhängig von der Unternehmensinfrastruktur sind.
Channelpartner.de, 19.5.2016