Das OLG Dresden betrachtet E-Mails, die im Anschluss an einen Kauf an einen Kunden geschickt werden um dessen Zufriedenheit abzufragen als unerlaubte E-Mail-Werbung.
businessportal24, 19.5.2016
Das OLG Dresden betrachtet E-Mails, die im Anschluss an einen Kauf an einen Kunden geschickt werden um dessen Zufriedenheit abzufragen als unerlaubte E-Mail-Werbung.
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