Weiterleiten und Veröffentlichen von E-Mails verletzt Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht Hamburg stellte in einem Urteil fest, dass jeder, der E-Mails Dritten zur Kenntnis bringt (via Weiterleitung oder Veröffentlichung) potentiell gegen das Persönlichkeitsrecht des Verfassers verstößt.
telespiegel.de, 8.6.2016