US-Regierung darf nicht auf im Ausland befindliche E-Mails zugreifen

Ein New Yorker Bundesberufungsgericht entschied, dass Microsoft nicht verpflichtet ist, amerikanischen Behörden Zugang zu E-Mails zu geben, die auf einem Server in Dublin gespeichert sind. Damit widersprach das Gericht einem Urteil der ersten Instanz.
spiegel.de, 14.7.2016