Juli 2016

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Eigentlich waren alle deutschen Bundesbehörden per Gesetz verpflichtet, ab dem 24. März 2016 über De-Mail erreichbar zu sein. Das öffentliche De-Mail Verzeichnis zeigt jedoch, dass lediglich 60 Prozent der Verwaltungen und Ministerien einen entsprechenden Zugang eröffnet haben. Bei Kommunen und Unternehmen sieht es noch schlechter aus. Der Artikel nennt Gründe, weshalb sich De-Mail schwer tun wird.

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Der Bundesgerichtshof hat in zwei Revisionsverfahren entschieden, dass Grundstücksmaklerverträge die per E-Mail oder Telefon geschlossen wurden, Fernabsatzverträge nach § 312b BGB der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung darstellen. Somit ist ein Widerruf dieser innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich. Sofern keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist die Kündigung auch später noch möglich.

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