Urteil: Double-Opt-In-Mail ist doch keine unerlaubte Werbung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Bestätigungs-E-Mail auf eine Newsletter-Bestellung keine unzulässige Werbung ist. Damit hat das OLG Düsseldorf anders entschieden als das OLG in München vor einigen Jahren. Allerdings muss sich die Bestätigungs-E-Mail auf die Verifikation der Anmeldung zum Newsletter beschränken, also keine werbenden Aussagen enthalten.
e-recht24.de, 2.8.2016