E-Mails, die eine private Meinung wiedergeben, dürfen nur mit Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden, oder dann, wenn das öffentliche Informationsinteresse als wichtiger zu betrachten ist als das Persönlichkeitsrecht des Absenders. Geschäftliche E-Mails werden etwas anders betrachtet.
anwalt.de, 13.1.2017