Das Landesgericht München hat in einem Urteil gegen ein Autohaus entschieden, dass in E-Mails gemachte Aussagen zu der Beschaffenheit eines Produktes rechtlich verbindlich sind.
kfz-betrieb, 24.3.2017
Das Landesgericht München hat in einem Urteil gegen ein Autohaus entschieden, dass in E-Mails gemachte Aussagen zu der Beschaffenheit eines Produktes rechtlich verbindlich sind.
kfz-betrieb, 24.3.2017