BGH erhöht Hürde für Zustimmung zu E-Mail-Werbung

In seinem Urteil vom 14.3.2017 legte der BGH fest, dass die Zustimmung zu E-Mail-Werbung sehr spezifisch erfragt werden muss. So muss dem Zustimmenden transparent sein, für welche Produkte genau geworben werden soll. Fehlt diese Angabe, ist die Zustimmung unwirksam.
Shopbetreiber-blog.de, 24.4.2017