Sofern für Kündigungen in einem Vertragsverhältnis Schriftform erforderlich ist, sind Kündigungen die per E-Mail oder WhatsApp erfolgen rechtlich wirkungslos.
Anwalt.de, 24.1.2018
Sofern für Kündigungen in einem Vertragsverhältnis Schriftform erforderlich ist, sind Kündigungen die per E-Mail oder WhatsApp erfolgen rechtlich wirkungslos.
Anwalt.de, 24.1.2018