E-Mail-Gutschein kann unzulässige Werbung sein

Der E-Mail-Versand eines Gutscheins an einen bestehenden Kunden ist dann unzulässige Werbung, wenn in der E-Mail nicht individuell auf die bereits bezogenen Produkte und das beim Kunden zugrunde liegende Interesse eingegangen wird. Dies entschied das Landgericht Frankfurt.
LHR-Law, 21.9.2018