Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat entschieden, dass eine normale E-Mail nicht dem Schriftlichkeitsgebot entspricht und damit unwirksam für die Kündigung von Mietverhältnissen ist.
Vorarlberger Nachrichten, 22.5.2017
Der Oberste Gerichtshof Österreichs hat entschieden, dass eine normale E-Mail nicht dem Schriftlichkeitsgebot entspricht und damit unwirksam für die Kündigung von Mietverhältnissen ist.
Vorarlberger Nachrichten, 22.5.2017
Die Umfrage im Auftrag von United Internet zeigt, dass bei der Hälfte der deutschen Befragten die Bedenken bzgl. des Datenschutzes seit der Wahl von Donald Trump zugenommen haben. Von den Bedenken profitieren die deutschen E-Mail-Anbieter gmx.de, web.de und T-Online.
welt.de, 21.5.2017
Die Kolumne weist auf die in Technologie steckende Antiproduktivität hin. Bei Vollkostenrechnung stellen sich Effizienzwerkzeuge schnell als wenig wirtschaftlich heraus. Ob eine E-Mail wirklich einen Euro kostet, wie der Autor überschlägig errechnet, ist eher nachrangig. Wichtig ist, dass er für ein wichtiges Thema sensibilisiert.
Neue Zürcher Zeitung, 20.5.2017