Februar 2019

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Gemäß einer vom E-Mail-Anbieter United Internet Media in Auftrag gegebenen Studie über die private E-Mail-Nutzung im DACH-Raum nimmt E-Mail nach wie vor die zentrale Stellung spielt. Für jeden zweiten gehört es am Morgen zu den ersten Dingen, ins elektronische Postfach zu schauen. Für mehr als ein Virtel ist E-Mail unverzichtbar, dahinter positionieren sich Instant Messaging (20,6 Prozent), Online-Banking (16,6 Prozent), Suchmaschinen (13,4 Prozent) und soziale Netzwerke (5,5 Prozent).

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Wer seinen Mailverteiler nicht im BCC versteckt, kann auch als Privatperson gegen den Datenschutz verstoßen. Das bekam ein Mann in Sachsen-Anhalt zu spüren, der regelmäßig Beschwerden, Stellungsnahmen und Strafanzeigen per E-Mail an Vertreter aus Wirtschaft, Presse und Politik versendet und dabei alle Empfänger für alle sichtbar im Verteiler aufführt. Er erhielt einen Bußgeldbescheid über 2.628,50 Euro.

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