Eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die im Oktober gültig werden soll, macht die Textform zur strengsten Kündigungsform die in AGBs erlaubt ist. Damit können Verbraucher dann auch per E-Mail Verträge kündigen.
sz-online, 5.7.2016
Eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die im Oktober gültig werden soll, macht die Textform zur strengsten Kündigungsform die in AGBs erlaubt ist. Damit können Verbraucher dann auch per E-Mail Verträge kündigen.
sz-online, 5.7.2016