DSGVO zwingt zu nichtssagenden Betreffzeilen

Sind in einer E-Mail oder einem E-Mail-Anhang personenbezogene Informationen enthalten müssen diese Informationen laut DSGVO verschlüsselt werden. Nicht verschlüsselt werden allerdings die sogenannten Metadaten wie die Adressen der Absender und Empfänger, das Datum und die Betreffzeile. Mitarbeiter sind dazu zu sensibilisieren, dass sie neutrale Betreffzeilen, ohne personenbezogene Informationen verfassen – dadurch geht in vielen Fällen die Aussagekraft der Betreffzeilen verloren.
Datenschutzpraxis, 23.3.3018