März 2018

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Sind in einer E-Mail oder einem E-Mail-Anhang personenbezogene Informationen enthalten müssen diese Informationen laut DSGVO verschlüsselt werden. Nicht verschlüsselt werden allerdings die sogenannten Metadaten wie die Adressen der Absender und Empfänger, das Datum und die Betreffzeile. Mitarbeiter sind dazu zu sensibilisieren, dass sie neutrale Betreffzeilen, ohne personenbezogene Informationen verfassen – dadurch geht in vielen Fällen die Aussagekraft der Betreffzeilen verloren.

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Gemäß einer Befragung von Jobswype sind Telefon und E-Mail in der Arbeitswelt die beliebtesten Kommunikationsmittel und lassen Videotelefonie und Filesharing weit hinter sich. Europaweit nahmen 2.796 Arbeitnehmer aus zehn Ländern an der Befragung (Link: https://www.jobswype.at/uploads/jobswype_at.jpg) teil. In Deutschland greifen 64 Prozent am liebsten zum Telefon und 33 Prozent schreiben am liebsten eine E-Mail. In Österreich und der Schweiz betragend die entsprechenden Werte 52 Prozent bzw.

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