Arbeitszeitgesetz verbietet spätes E-Mail-Lesen

Wer aufgrund seines E-Mail-Verhaltens täglich nicht mindestens elf Stunden Abstand vom Job hat verstößt gegen das Arbeitszeitzeitgesetz, was pro Fall mit bis zu 15.0000 Euro geahndet werden kann. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich, wenn ein Richter zur Erkenntnis kommen sollte, dass der Arbeitgeber dadurch vorsätzlich die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet – oder wenn sich diese Praxis beharrlich wiederholt.
Capital.de, 26.8.2019