August 2019

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Wer aufgrund seines E-Mail-Verhaltens täglich nicht mindestens elf Stunden Abstand vom Job hat verstößt gegen das Arbeitszeitzeitgesetz, was pro Fall mit bis zu 15.0000 Euro geahndet werden kann. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich, wenn ein Richter zur Erkenntnis kommen sollte, dass der Arbeitgeber dadurch vorsätzlich die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet – oder wenn sich diese Praxis beharrlich wiederholt.

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Dan Schawbel, amerikanischer HR-Experte, interviewte 100 Geschäftsführer (u.a. von Facebook und Google). Seine Ergebnisse: Technologie erzeugt die Illusion, dass Mitarbeiter miteinander verbunden seien. Tatsächlich fühlen sich aber die meisten isoliert. Mehr Technologie am Arbeitsplatz führt zudem zu längeren Arbeitszeiten und weniger Urlaub. Sie erzeugt das Gefühl, selbst in der Freizeit verfügbar sein zu müssen. Auf die G&V wirkt sich das kurzfristig positiv aus.

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