Gesetz

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Wer aufgrund seines E-Mail-Verhaltens täglich nicht mindestens elf Stunden Abstand vom Job hat verstößt gegen das Arbeitszeitzeitgesetz, was pro Fall mit bis zu 15.0000 Euro geahndet werden kann. Eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr ist möglich, wenn ein Richter zur Erkenntnis kommen sollte, dass der Arbeitgeber dadurch vorsätzlich die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet – oder wenn sich diese Praxis beharrlich wiederholt.

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Das neue französische Arbeitsgesetzt versucht zwar das Problem der ständigen Erreichbarkeit per E-Mail in der Freizeit zu reduzieren, ist aber aufgrund fehlender Sanktionen zahnlos. Dabei sind die negativen Auswirkungen von fehlender Trennung von Beruf und Freizeit – auch für die Unternehmen – in Studien nachgewiesen.
Wired, 4.1.2017