Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen. Es geht darum, ob auf den E-Mail-Dienst Gmail die Rechtsvorschriften für Telekommunikationsanbieter anzuwenden sind.
Zeit.de, 26.2.2017