Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfen Unternehmen die Arbeitsrechner ihrer Beschäftigen überwachen und dabei die privaten E-Mails und Chatverläufe ihrer Angestellten lesen.
Handelsblatt, 15.1.2015
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dürfen Unternehmen die Arbeitsrechner ihrer Beschäftigen überwachen und dabei die privaten E-Mails und Chatverläufe ihrer Angestellten lesen.
Handelsblatt, 15.1.2015