Gemäß einem Urteil des AG Gießen kann ein Vermieter Mietern fristlos kündigen, wenn diese E-Mails mit privaten/intimen Details an die Ehefrau des Vermieter senden.
haufe.de, 18.3.2016
Gemäß einem Urteil des AG Gießen kann ein Vermieter Mietern fristlos kündigen, wenn diese E-Mails mit privaten/intimen Details an die Ehefrau des Vermieter senden.
haufe.de, 18.3.2016
Der E-Mail-Marketing Spezialist Litmus hat 13 Milliarden E-Mails daraufhin untersucht, mit welchen E-Mail-Systemen die (Werbe-)E-Mails vom Empfänger geöffnet wurden. Danach wurden 2015 nur noch 19 Prozent dieser E-Mails auf einem Desktop-System geöffnet (versus 58 Prozent in 2011). Jede Dritte E-Mail wurde auf einem iPhone geöffnet. Insgesamt wurden 55 Prozent aller E-Mails auf einem mobilen Gerät geöffnet (versus 8 Prozent in 2011). Die restlichen 26 Prozent wurden über einen Webaccess gelesen (versus 34 Prozent in 2011). Outlook gehört zu den großen Verlierern.
Gemäß einer bereits im Dezember 2015 durchgeführten Befragung von 220 Fach- und Führungskräften denken 90 Prozent der Befragten, dass zu viele E-Mails geschrieben werden. 62 Prozent der Führungskräfte beschweren sich, dass die Dringlichkeit der E-Mails nicht einfach zu erkennen ist.