Gemäß einem Urteil des AG Gießen kann ein Vermieter Mietern fristlos kündigen, wenn diese E-Mails mit privaten/intimen Details an die Ehefrau des Vermieter senden.
haufe.de, 18.3.2016
Gemäß einem Urteil des AG Gießen kann ein Vermieter Mietern fristlos kündigen, wenn diese E-Mails mit privaten/intimen Details an die Ehefrau des Vermieter senden.
haufe.de, 18.3.2016