Das Landgericht Hamburg stellte in einem Urteil fest, dass jeder, der E-Mails Dritten zur Kenntnis bringt (via Weiterleitung oder Veröffentlichung) potentiell gegen das Persönlichkeitsrecht des Verfassers verstößt.
telespiegel.de, 8.6.2016
Das Landgericht Hamburg stellte in einem Urteil fest, dass jeder, der E-Mails Dritten zur Kenntnis bringt (via Weiterleitung oder Veröffentlichung) potentiell gegen das Persönlichkeitsrecht des Verfassers verstößt.
telespiegel.de, 8.6.2016
Einige Mitarbeiter der Bank Wells Fargo reagierten auf eine Rundmail an 90.000 Empfänger indem sie den „Allen antworten“-Button anklickten. In Folge war das E-Mail-System nicht mehr operabel, worunter auch Kundenaufträge litten.
manager-magazin.de, 3.6.2016
Warum aufwändig Verschlüsselungssoftware verschicken, um die Empfänger dann zu erpressen, wenn es auch ganz ohne Schadsoftware geht? Diesem Prinzip folgt offenbar eine neue Erpressermasche, mit der versucht wird per E-Mail an das Geld der Empfänger zu kommen.
gamestar.de, 3.6.2016