Der Artikel verweist darauf, dass Vorgesetzte im Fall eines kranken Mitarbeiters nur unter bestimmten Voraussetzungen auf dessen betriebliches E-Mail-Konto zugreifen dürfen. Sobald sich im Postfach private E-Mails befinden können, sind Zugriffe tabu.
Volksstimme.de, 3.9.2018