Das Landgericht München entschied, dass ein Kunde, der sich für einen Gratisaccount angemeldet hat, durchaus Werbe-E-Mails erhalten darf, die eine kostenpflichtige Version des Accounts bewerben. Wichtig ist, dass die Werbung im Zusammenhang mit der bisherigen Geschäftsbeziehung steht.e-recht24.de, 25.10.2018