Oktober 2018

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Das Landgericht München entschied, dass ein Kunde, der sich für einen Gratisaccount angemeldet hat, durchaus Werbe-E-Mails erhalten darf, die eine kostenpflichtige Version des Accounts bewerben. Wichtig ist, dass die Werbung im Zusammenhang mit der bisherigen Geschäftsbeziehung steht.e-recht24.de, 25.10.2018

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Ein Anbieter von IT-Sicherheitstrainings ermittelte, welche Phishing-E-Mails zwischen Juli und September 2018 am häufigsten geöffnet wurden. E-Mails mit der Betreffzeile „Bitte überprüfen Sie Ihr Passwort“ führt mit 34 Prozent aller Klicks, gefolgt von „Sie haben eine Sprachnachricht“ (13 Prozent) und „Ihre Bestellung ist unterwegs“ (11 Prozent).

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Eine Datenhandelsfirma mit Profilen von mehr als 200 Millionen Menschen musste in der vergangenen Woche ein großes Datenleck eingestehen. Die Datenbank des US-Vertriebsdienstleisters Apollo war nach einem System-Update offenbar wochenlang frei im Internet zugänglich. Zu den vermutlich abgegriffenen Daten gehören mehr als 125 Millionen E-Mailadressen.
netzpolitik.org, 8.10.2018

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