Das OLG Koblenz entschied, dass nicht auf jede E-Mail, an die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse gerichtet ist, individuell geantwortet werden muss. Das Gesetz schreibe vor, dass über die Adresse Kontakt aufgenommen werden kann. Wie der Empfänger im Einzelfall mit den an diese E-Mail adressierten E-Mails umgeht obliegt ihm. domain-recht.de http://www.domain-recht.de/domain-recht/impressum/olg-koblenz-keine-antw...