Eine E-Mail, mit der bestätigt wird, dass der Empfänger ein Kundenkonto eingerichtet hat, kann unerlaubte Werbung darstellen wenn der Mail-Empfänger glaubhaft macht, kein Kundenkonto eingerichtet zu haben. So lautet ein Urteil des Amtsgerichts Pankow-Weissensee. Versicherungsjournal.de, 28.10.2015 http://www.versicherungsjournal.de/buero-und-organisation/abmahnung-wege...