April 2016

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Bislang konnten US-Behörden bei E-Mail-Providern ältere E-Mails ohne Durchsuchungsbeschluss durchforsten. Das soll nach einem neuen Gesetzentwurf anders werden. Doch auch der neue Entwurf sieht keine Information des Betroffenen vor – und damit auch keine Möglichkeit, sich zu wehren.
Spiegel.de, 28.4.2016

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Der Vorsitzende der Deutschen Knigge-Gesellschaft nennt im Interview wie man stilsicher mit E-Mails umgehen sollte. Der Tipp, auch tageszeitliche Grußformeln wie „Guten Morgen“ und „Guten Abend“ zu verwenden, gilt allerdings unter Arbeitspsychologen als falsch. Diese Grußformel zeigen zu stark, dass der Absender auf sich und zu wenig auf seinen Gesprächspartner fixiert ist (der die E-Mail ja vielleicht zu einer anderen Tageszeit liest).

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Was für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst und für Angestellte bei privaten Unternehmen seit vielen Jahren selbstverständlich ist, hält nun auch in Hamburger Schulen Einzug: die dienstliche E-Mail-Adresse für alle Lehrer. Bislang mussten Lehrer ihre private E-Mail-Adresse verwenden.
abendblatt.de, 27.4.2016

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