August 2016

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Liz Wessel ermutigt ihre Mitarbeiter dazu, auch ihnen persönlich nicht bekannte Spezialisten per E-Mail um Rat zu fragen. Damit diese E-Mails geöffnet werden sollte der Schreiber laut Wessel Folgendes berücksichtigen: 1) Die Mail sollte persönlich gehalten sein und ggfs. Gemeinsamkeiten hervorheben. 2) Sie sollte kurz und freundlich sein. 3) Der Text sollte klar sagen, was vom Empfänger erwartet wird – und das wiederum sollte so wenig sein, dass dieser bereit ist, es bereitzustellen. 4) Die Betreffzeile sollte Aufmerksamkeit erregen. 5)Man sollte sich selbst interessant machen.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Bestätigungs-E-Mail auf eine Newsletter-Bestellung keine unzulässige Werbung ist. Damit hat das OLG Düsseldorf anders entschieden als das OLG in München vor einigen Jahren. Allerdings muss sich die Bestätigungs-E-Mail auf die Verifikation der Anmeldung zum Newsletter beschränken, also keine werbenden Aussagen enthalten.
e-recht24.de, 2.8.2016

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