DSGVO

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Sind in einer E-Mail oder einem E-Mail-Anhang personenbezogene Informationen enthalten müssen diese Informationen laut DSGVO verschlüsselt werden. Nicht verschlüsselt werden allerdings die sogenannten Metadaten wie die Adressen der Absender und Empfänger, das Datum und die Betreffzeile. Mitarbeiter sind dazu zu sensibilisieren, dass sie neutrale Betreffzeilen, ohne personenbezogene Informationen verfassen – dadurch geht in vielen Fällen die Aussagekraft der Betreffzeilen verloren.

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Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die in Deutschladn ab 25. Mai 2018 zur Anwendung kommt, wird das Thema E-Mail-Verschlüsselung für Unternehmen noch relevanter. Die im Artikel gegebenen zehn Tipps helfen, E-Mail-Kommunikation sicher und datenschutzkonform umzusetzen. Computerwoche, 12.1.2018

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