Der Geschäftsführer einer E-Mail-Marketing-Firma sieht bei der Nutzung von E-Mail zu Marketingzwecken bezüglich den Regelungen der DSGVO häufig folgende Fehler: (1) Es fehlt eine Dienstleister-Vereinbarung mit dem Partner, die die E-Mail-Marketingmaßnahme durchführt. (2) Man denkt, dass die Zustimmung nach dem TKG auch die Zustimmung nach der DSGVO abdecken würde. (3) Auf der Website fehlen wichtige Informationen zum Umgang mit den Daten. (4) Die Berechtigung und Identität des Anfragenden wird bei einen Auskunftsbegehren zu wenig überprüft.