Wenn ein Unternehmen Einsicht in das E-Mail-Postfach eines Mitarbeiters nimmt, ohne dass dieser anwesend ist, dann können dort getätigte Funde nicht mehr vor Gericht verwertet werden. Der Arbeitnehmer ist deshalb bei jeder Kontrolle hinzuziehen, abhängig von der betrieblichen Konstellation auch ein Mitglied des Betriebsrats und der Datenschutzbeauftragte.
Manager magazin, 28.12.2015