Arbeitsrecht

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Gemäß dem neuen Arbeitsgesetz in Frankreich sollen Mitarbeiter in ihrer Freizeit nicht mehr vom Unternehmen elektronisch kontaktiert werden. Doch die Art der Implementierung macht die Forderung zahnlos. Auch weiterhin werden wohl drei Viertel der angestellten Franzosen Dienst-E-Mails in ihrer Freizeit bearbeiten.
spiegel.de, 2.11.2016

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Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben einen hilfreichen Leitfaden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz vorgestellt. Dieser zeigt Voraussetzungen und Grenzen des datenschutzrechtlich zulässigen Umgangs mit IT im Unternehmensumfeld auf. Der Artikel fasst wesentliche Elemente zusammen.

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