Arbeitsrecht

0 comment(s)

Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben eine Orientierungshilfe für die datenschutzgerechten Einsatz von E-Mail und anderer Internet-Services am Arbeitsplatz veröffentlicht. Schwerpunkt des PDF-Dokuments sind die datenschutzrechtlichen Aspekte der beruflichen und privaten E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz.

0 comment(s)

Gemäß dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen genügt beim Einspruch gegen eine Personalmaßnahme auch eine E-Mail der gesetzlichen Vorgabe der Schriftlichkeit. Dies erleichtert die Arbeit der Personalräte. Allerdings ist gegen dieses Urteil noch Revision möglich.
Anwalt.de, 21.1.2016

0 comment(s)

Wenn ein Unternehmen Einsicht in das E-Mail-Postfach eines Mitarbeiters nimmt, ohne dass dieser anwesend ist, dann können dort getätigte Funde nicht mehr vor Gericht verwertet werden. Der Arbeitnehmer ist deshalb bei jeder Kontrolle hinzuziehen, abhängig von der betrieblichen Konstellation auch ein Mitglied des Betriebsrats und der Datenschutzbeauftragte.
Manager magazin, 28.12.2015

Seiten