Spam

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Vor allem wenn größere E-Mail-Volumen versendet werden (z.B. Newsletter)besteht die Gefahr, dass nicht alle diese E-Mails (wenn überhaupt) bei den Empfängern ankommen. Der Artikel zeigt auf, anhand welcher Kriterien eine E-Mail tendenziell als Spam identifiziert wird – beispielsweise wenn bestimmte Worte verwendet werden oder die E-Mail zu viele Bilder enthält. Der Artikel gibt Tipps wie man die Chance,bis zum Empfänger durchzukommen, erhöhen kann.

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Laut dem neuesten Lagebericht des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ist die Anzahl der Spam-E-Mails, die Schadsoftware im Anhang transportieren, innerhalb des letzten Jahres um 1.270 Prozent gewachsen. Täglich würden 380.000 neue Varianten von Schadsoftware entdeckt. Klassische Abwehrmaßnahmen verlören an Wirksamkeit. Die Bedrohung würde deshalb weiter ansteigen.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Bestätigungs-E-Mail auf eine Newsletter-Bestellung keine unzulässige Werbung ist. Damit hat das OLG Düsseldorf anders entschieden als das OLG in München vor einigen Jahren. Allerdings muss sich die Bestätigungs-E-Mail auf die Verifikation der Anmeldung zum Newsletter beschränken, also keine werbenden Aussagen enthalten.
e-recht24.de, 2.8.2016

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