Sofern für Kündigungen in einem Vertragsverhältnis Schriftform erforderlich ist, sind Kündigungen die per E-Mail oder WhatsApp erfolgen rechtlich wirkungslos.
Anwalt.de, 24.1.2018
Sofern für Kündigungen in einem Vertragsverhältnis Schriftform erforderlich ist, sind Kündigungen die per E-Mail oder WhatsApp erfolgen rechtlich wirkungslos.
Anwalt.de, 24.1.2018
Der Mitgründer des Messenger-Dienstes Slack, Cal Henderson, sieht Emojis auch in der geschäftlichen Korrespondenz. Er glaubt, dadurch würde die geschäftliche Kommunikation kürzer und besser. (Anmerkung in eigener Sache: SofTrust sieht das – von Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich anders).
Der Brutkasten, 4.12.2017
Ergebnis einer Jugendstudie von bitkom: 77 Prozent der jungen Deutschen halten am liebsten per Textnachricht Kontakt zu Freunden. Die 10- bis 12-Jährigen texten zu 66 Prozent, die 16-bis 18-Jährigen zu 81 Prozent am liebsten. An zweiter Stelle kommt das persönliche Gespräch (68 Prozent). Abgeschlagen auf den Plätzen drei und vier liegen Telefonate (Handy 37 Prozent, Festnetz 24 Prozent). Internettelefonier und Videochats werden von 14 Prozent bevorzugt. Nur 6 Prozent schreiben E-Mails und immerhin noch 2 Prozent Briefe. Bezüglich Messengern ist WhatsApp am beliebtesten.