August 2017

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Ein Forscher der ETH Zürich hat nachgewiesen, dass Soziale Netzwerke aus den Kontakten ihrer Nutzer – auch wenn diese Kontakte gar nicht bei ihnen registriert sind – weitgehende Schlüsse ziehen lassen, wodurch Persönlichkeitsprofile geschaffen werden können. Der Forscher hat dies an den Eigenschaften „sexuelle Orientierung“ und „Beziehungsstatus“ aufgezeigt.
telebasel.ch, 7.8.2017

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Willenserklärungen per E-Mail wurden bislang – solange nicht elektronisch signiert – nicht als eine rechtsverbindliche schriftliche Willenserklärung betrachtet. Sofern die Willenserklärung in einem angehängten und unterschriebenen PDF-Dokument verschickt wird, sieht das Bundesverwaltungsgericht nunmehr die Schriftform als gegeben an. Das Urteil wurde im Zusammenhang der Mitbestimmung gefällt.
bund-verlag.de, 2.8.2017

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