Recht

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E-Mails, die eine private Meinung wiedergeben, dürfen nur mit Zustimmung des Absenders veröffentlicht werden, oder dann, wenn das öffentliche Informationsinteresse als wichtiger zu betrachten ist als das Persönlichkeitsrecht des Absenders. Geschäftliche E-Mails werden etwas anders betrachtet.
anwalt.de, 13.1.2017

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Er will 1978 E-Mail erfunden haben und hat bereits einmal ein Medien-Unternehmen, das dies in Zweifel gezogen hat, zu einer Zahlung von 750.000 Dollar zwingen können. Nun greift der Informatiker Shiva Ayyadurai das amerikanische Technikmagazin Techdirt an. Das befürchtet die Insolvenz. Man habe zwar Recht, doch dieses vor Gerichten zu bekommen könnte die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens übersteigen.

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